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Matthias Heitmann  Klartext

Antidoping absurd: Ist "Freiwillige Selbstkontrolle" im Radsport illegal?

Am Samstag, den 19.6.08 berichtete der Westdeutsche Rundfunk Köln via Pressemitteilung von einem spanischen Labor an der Universidad de Extremadura in Caceres, das Radsport-Profiteams interne Doping-Kontrollen angeboten haben soll. Das Labor habe verschiedenen Radport-Teams angeboten, „durch Urin-Analysen ein komplettes Steroid-Profil der Radfahrer der Profiteams durchzuführen", hieß es in der Mitteilung. David Howman, der Generalsekretär der Welt-Anti-Doping-Agentur Wada, bezeichnete diese Meldung als „besorgniserregend“. Sportler könnten sich mit den im Labor erzielten Steroid-Profil-Analysen gezielt an Grenzwerte herandopen, positiv getestete Fahrer könnten zudem rechtzeitig vor einer offiziellen Doping-Kontrolle aus dem Rennen genommen werden.



Die Aufregung, die diese Mitteilung auslöste, macht deutlich, wie irrational mittlerweile über Doping diskutiert wird. Denn letztlich bietet das spanische Labor nichts anderes an, als Radsport-Teams dabei zu helfen, sich an eben die Regeln und Grenzwerte zu halten, die die Wada für die Verwendung leistungsfördernder Mittel und Methoden selbst festgelegt hat. Es handelt sich somit um eine Art „Freiwillige Selbstkontrolle“ des Radsports – eigentlich eine Entwicklung, die den Antidopingkriegern gefallen müsste. Dass mittlerweile aber schon das professionelle Überprüfen, ob diese Grenzwerte eingehalten werden, problematisiert und kriminalisiert wird, offenbart, wie weit sich die Dopingdiskussion von der Realität entfernt hat. Und auch vom Dopingbegriff selbst: Als Doping gilt das Anwenden von Medikamenten in einer bestimmten Dosis sowie von Methoden, die die Dopingagenturen in einer Positivliste festgelegt haben. Anders formuliert: Alles, was nicht auf dieser Liste steht oder die dort festgelegten Grenzwerte nicht überschreitet, ist kein Doping und mithin legal.


Als ob diese „Definition“ nicht schon schwammig genug wäre, untergraben Antidoping-Aktivisten mit ihrer Kritik an internen Kontrollen nun sogar diese Festlegung: Die Vorstellung, dass schon derjenige „dope“, der sich an Grenzwerte und Vorgaben halte, widerspricht dem rechtsstaatlichen Grundprinzip der Unschuldsvermutung sowie der Tatsache, dass man gegen Gesetze verstoßen muss, um sich eines Vergehens schuldig zu machen. Das Ausschöpfen von legalen Handlungsspielräumen ist kein Straftatbestand, sondern legal! Im Kampf gegen Doping scheint aber mittlerweile jedes Mittel Recht zu sein, auch, wenn es sich über das Recht hinweg setzt. Es wird Zeit, den wagen und wenig hilfreichen Dopingbegriff über Bord zu werfen und sich sachlich über Vor- und Nachteile leistungssteigernder Medikamente und Methoden auseinander zu setzen.



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